Seit dem 21.03.2016 erfordert die Darlehensvergabe an Existenzgründer und Verbraucher eine Kreditwürdigkeitsprüfung. Für den Fall, dass das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung negativ ausfällt, darf kein Darlehen gewährt werden. Die Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafter Kreditwürdigkeitsprüfungt sind bereits nach der derzeitigen Rechtslage erheblich, sollen aber weiter verschärft werden. So sind etwa empfindliche Geldbußen im Gespräch. Themen des Webinars werden sein:
- Was ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung und welche Anforderungen hieran stellt der Gesetzgeber?
- Welche Besonderheiten bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung müssen Brauereien beachten?
- Prüfungspflichten bei Personenmehrheiten
- Wie sind die Prüfungsergebnisse zu dokumentieren?
- Welche Rechtsfolgen drohen nach der derzeitigen Rechtslage bei fehlender oder fehlerhafter Prüfung?
- Welche Auswirkungen können fehlende oder fehlerhafter Prüfungen auf Drittsicherheiten haben?
- Welche Verschärfungen der Rechtsfolgen sind im Rahmen der Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie geplant?
Stichworte: Prüfungsanforderungen bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, Selbstauskunft, veranwortungsvolle Darlehensvergabe, Schadensersatz bei leichtfertiger Darlehensvergabe, Mitverantwortung des Darlehensnehmers, Auswirkungen auf Verträge, Insolvenz des gescheiterten Darlehensnehmers.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Brauereien und Getränkefachgroßhändlern, die mit dem Vertragsrecht in der Gastronomiefinanzierung betraut sind. Es handelt sich um ein nur für den genannten Personenkreis geschlossenes Fachseminar.
Seminargebühr
230,00 EUR zuzüglich 19% Mehrwertsteuer
30% Rabatt für den zweiten Teilnehmer. Bei mehr als 2 Teilnehmer bitte Individualangebot anfragen.
Referent
Walter Baldus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht